ADA – Austrian Development Agency: Änderungen der Einreichfrist zur Förderung von Einzelprojekten

Die ADA hat ihre Einreichfrist für Kofinanzierungsprojekte in Entwicklungsländern des Südens („Einzelprojekte Süd“), die der direkten Armutsbekämpfung, dem Aufbau von Selbsthilfekapazitäten der Begünstigten sowie der Stärkung lokaler Institutionen und der Zivilgesellschaft dienen, auf den 20.03.2023 verschoben. Die ursprüngliche Frist vom 20.09. 2022 gilt nicht.
Für diese Einreichrunde stellt die ADA insgesamt 1,2 Mio. Euro zur Verfügung. Ab 2023 finden einmal jährlich Runden abwechselnd für die Regionen Süd und Ost statt. Da die ADA derzeit ihre Formatvorlagen überarbeitet, bittet sie darum, die Vorlage direkt via zivilgesellschaft-international@ada.gv.at anzufordern. Details

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