2. Call für Projekteinreichungen – Einreichfrist 6.5.2024

Bis einschließlich 6.Mai 2024 können weitere Projekte der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Bildungsarbeit eingereicht werden. Hier geht es zur Einreichung. Die Grundsätze für Projektförderumgen sind hier zu finden. Die geringfügig geänderten Kriterien lt. Beschluß des entwicklungspolitischen Beirats vom 16. November 2023 lauten:

  • AntragstellerInnen müssen ihren Sitz im Land Salzburg haben.
  • AntragstellerInnen können mehrere Projekte einreichen. Für Auslands- und Inlandsprojekte gilt pro Jahr und AntragsstellerIn eine Förderhöchstsumme von insgesamt € 20.000. Für Schwerpunktsetzungen des Landes Salzburg, derzeit Projekte in Äthiopien, gilt pro Projekt pro Jahr eine Höchstsumme von insgesamt € 200.000 mit einer Laufzeit von max. drei Jahren.
  • Das Projekt soll mindestens einem nachhaltigen Entwicklungsziel/SDG zugeordnet werden können.
  • Das Projekt muss einen wesentlichen Anteil an Eigenmittel vorsehen, das heißt die Förderquote durch das Land Salzburg beträgt maximal 80%, die restliche 20% müssen aus weiteren Quellen lukriert werden. Andere öffentliche Mittel (EU, Bund, usw.) können nicht für die restlichen 20% Drittmittel eingerechnet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die
    Regionalkooperationen sowie die Schwerpunktsetzungen des Landes Salzburg. Das Projekt muss grundsätzlich ausgewogen kalkuliert sein, ab einer Förderhöhe von € 50.000 kann ein Overhead mit maximal 10% der vom Land Salzburg finanzierten direkten Kosten kalkuliert werden.
  • Möglichkeiten der inhaltlichen und finanziellen Kontrolle durch externe Personen müssen gegeben sein. Der Nachweis über die Mittelverwendung ist grundsätzlich durch die Vorlage von Rechnungsbelegen zu erbringen, ab einer Förderhöhe von € 50.000,- pro Projekt ist die Erbringung eines Audits (finanzielle Prüfung) verpflichtend. Diese Regelung betrifftRegionalkooperationen und Projekte im Schwerpunktland, sowie Auslandsprojekte die über mehrere Jahre gefördert werden und
    dabei die Schwelle von € 50.000,- ebenfalls erreichen (das gilt auch für Teilprojekte wenn eine Antragstellung für den gleichen Zweck/das gleiche Projekt über mehrere Jahre erfolgt, das Audit ist in diesem Fall nur für die letzte Förderperiode zu erbringen). Die Kosten für das Audit sind im Rahmen der Fördersumme förderbar.
  • Ab einer gewährten Förderhöhe von € 50.000 ist innerhalb einer Laufzeit von fünf Jahren alle vier bis sechs Jahre eine inhaltliche Evaluierung vorzunehmen. Beim Schwerpunktland ist ab einer gewährten Förderhöhe von € 200.000 innerhalb einer Laufzeit von drei Jahren eine Evaluierung vorzunehmen. Der Zweck einer Evaluierung ist die Wirkungskontrolle der Tätigkeit und somit der Fördermittel durch externe Personen (keine Selbstevaluierung!).
  • Von der Planung bis zur Durchführung muss ein hoher Grad an Beteiligung der Zielgruppen angestrebt werden, und zwar gleichermaßen von Frauen und Männern.
  • Projekte, welche die unterschiedlichen Geschlechtsverhältnisse („Gender-Aspekt“) außer Acht lassen, können nicht berücksichtigt werden.
  • Rückfragen bitte richten an die neue Geschäftsführerin Kerstin Klimmer-Kettner.

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