Antragskriterien

  • Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihren Sitz im Land Salzburg haben.
  • Antragstellerinnen und Antragsteller können mehrere Projekte einreichen. Für Auslands- und Inlandsprojekte gilt pro Call und Antragsstellerin eine Förderhöchstsumme von insgesamt € 18.000.
  • Für Schwerpunktsetzungen des Landes Salzburg, derzeit Projekte in Äthiopien, gilt pro Projekt pro Jahr eine Höchstsumme von insgesamt € 200.000 mit einer Laufzeit von max. zwei Jahren.
  • Das Projekt muss einen wesentlichen Anteil an Eigenmittel vorsehen, das heißt die Förderquote durch das Land Salzburg beträgt maximal 80%, die restlichen 20% müssen aus weiteren Quellen lukriert werden. Andere öffentliche Mittel (EU, Bund, usw.) können nicht für die restlichen 20% Drittmittel eingerechnet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Regionalkooperationen, Inlandsprojekte sowie die Schwerpunktsetzungen des Landes Salzburg.
  • Bei jedem Antrag kann ein Overhead kalkuliert werden, der als Teil der vom Land Salzburg finanzierten direkten Kosten maximal 10% dieses Betrags, höchstens aber €10.000, ausmachen darf.[1]
  • Möglichkeiten der inhaltlichen und finanziellen Kontrolle durch externe Personen müssen gegeben sein. Der Nachweis über die Mittelverwendung ist grundsätzlich durch die Vorlage von Rechnungsbelegen zu erbringen, ab einer Förderhöhe von € 50.000,- pro Projekt ist die Erbringung eines Audits (finanzielle Prüfung) verpflichtend.
    Diese Regelung betrifft Regionalkooperationen und Projekte im Schwerpunktland, sowie Auslandsprojekte die über mehrere Jahre gefördert werden und dabei die Schwelle von € 50.000,- ebenfalls erreichen (das gilt auch für Teilprojekte wenn eine Antragstellung für den gleichen Zweck/das gleiche Projekt über mehrere Jahre erfolgt, das Audit ist in diesem Fall nur für die letzte Förderperiode zu erbringen). Die Kosten für das Audit sind im Rahmen der Fördersumme förderbar.
  • Ab einer für ein bestimmtes Projekt gewährten Förderhöhe von zusammen €80.000,- im Laufe von 5 Jahren kann ein gemeinsames Reflexionsgespräch vom Beirat eingefordert werden.[2] Beim Schwerpunktland ist ab einer gewährten Förderhöhe von € 200.000 innerhalb einer Laufzeit von drei Jahren eine externe Evaluierung vorzunehmen. Der Zweck einer Evaluierung ist die Wirkungskontrolle der Tätigkeit und somit der Fördermittel durch externe Personen (keine Selbstevaluierung!).
  • Von der Planung bis zur Durchführung muss ein hoher Grad an Beteiligung der Zielgruppen angestrebt werden, und zwar gleichermaßen von Frauen und Männern.
  • Projekte, welche die unterschiedlichen Geschlechtsverhältnisse („Gender-Aspekt“) außer Acht lassen, können nicht berücksichtigt werden.

Rückfragen bitte richten an die Geschäftsführerin des Entwicklungspolitischen Beirats Kerstin Klimmer-Kettner.


[1] Als Overhead können solche Ausgaben in Rechnung gestellt werden, welche keine direkten Projektkosten sind, also nicht direkt im geförderten Projekt, sondern bei der Antragstellerin in Österreich anfallen (z.B. anteilige Verwaltungs-, Raum- oder auch Personalkosten, sofern diese nicht von vornherein einem bestimmten Projekt zugeordnet werden können). Solche Gemeinkosten können dann pauschal, d.h. ohne Einzelbelegnachweis, in Rechnung gestellt werden, müssen aber im Laufe der Abrechnung über einen Jahresabschluss nachgewiesen werden.

[2] Im Anschluss an ein solches Reflexionsgespräch kann der Beirat auch eine externe Evaluation verlangen, wenn es große Unklarheiten mit dem Projekt geben sollte.